In Artikel 223 des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes Nr. 2004 ist festgelegt, dass die Mitglieder der Konkursverwaltung aus der von den regionalen Sachverständigenausschüssen erstellten „Liste der Konkursverwalter“ (Liste) ausgewählt werden.
In Artikel 4 der am 27.12.2023 im Amtsblatt Nr. 32412 veröffentlichten Verordnung über die Konkursverwaltung mit dem Titel „Qualifikationen des Konkursverwalters“ sind die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Konkursverwalter geregelt.
Gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung mit dem Titel „Antrag auf Aufnahme in die Liste“: „Der Interessent beantragt die Aufnahme in die Liste bei dem regionalen Sachverständigenausschuss seines Wohnsitzes oder des Ortes seiner beruflichen Tätigkeit gemäß dem vom Ministerium festgelegten Zeitplan und den Grundsätzen.“ Anträge für die Konkursverwaltung werden elektronisch zwischen dem 11. und 26. September 2025 entgegengenommen.
BEWERBUNGSBEDINGUNGEN
1- Für einen Konkursverwalter werden folgende Qualifikationen vorausgesetzt:
a) Türkischer Staatsbürger sein.
b) Voll geschäftsfähig sein.
c) Für Juristen oder Wirtschaftsprüfer: Abschluss einer inländischen oder vom Hochschulrat (YÖK) anerkannten ausländischen Hochschule auf Bachelor-Niveau.
ç) Für sonstige Bewerber: Abschluss einer inländischen oder anerkannten ausländischen Hochschule auf Associate- oder Bachelor-Niveau.
d) Über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen.
e) Nicht im Konkurs stehen.
f) Nicht aus dem Beruf oder dem Staatsdienst entlassen worden sein und kein Berufsverbot haben.
g) Nicht vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen sein.
ğ) Keine gesetzlichen Hindernisse in der aktuellen Berufsordnung für die Ausübung der Konkursverwaltung haben.
h) Keine Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr oder wegen spezifischer Delikte wie Korruption, Diebstahl, Betrug oder Urkundenfälschung, auch wenn die Fristen nach Art. 53 TCK abgelaufen sind.
ı) Keine Verbindung zu terroristischen Organisationen haben.
i) Abschluss der Konkursverwalter-Schulung (vorbehaltlich Art. 18 der Verordnung).
2- Bei der Berechnung der fünfjährigen Berufserfahrung werden Ausbildungs- und Praktikumszeiten nicht berücksichtigt.
3- Bewerber müssen eine 36-stündige Grundausbildung bei den auf bilirkisilik.adalet.gov.tr veröffentlichten Institutionen absolviert haben.
BEWERBUNGSVERFAHREN
1- Anträge erfolgen über das Bürgerportal (http://vatandas.uyap.gov.tr) via e-Devlet unter Beachtung des Leitfadens in Anhang-1.
2- Persönliche, postalische oder per Vollmacht eingereichte physische Anträge werden ohne Prüfung abgelehnt.
3- Eine Anmeldung in mehr als einer Regionalliste ist nicht zulässig.
DER BEWERBUNG BEIZUFÜGENDE UNTERLAGEN
1- Nach dem Login müssen folgende Dokumente hochgeladen werden:
a) Original oder beglaubigte Kopie des Diploms.
b) Erklärung gemäß Anhang-2 über das Nichtvorliegen von Hindernissen.
c) Nachweis über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.
ç) Teilnahmebescheinigung der Grundausbildung für Konkursverwalter.
2- Professoren, Dozenten oder Doktoren in relevanten Fachbereichen sind gemäß Art. 18 von der Schulung befreit.
3- Unvollständige Anträge werden gemäß Art. 24 der Verordnung abgelehnt.
Der Öffentlichkeit hiermit bekannt gegeben.