Schulungen, für die eine Voranmeldung möglich ist, sind solche, deren Durchführung geplant ist, sobald eine ausreichende Anzahl an Anmeldungen erreicht wird. Nach der Voranmeldung werden die vorangemeldeten Personen kontaktiert, sobald die Durchführung der Schulung geplant ist.
Ein bis zwei Tage vor dem Beginn der Schulung werden die angemeldeten Personen kontaktiert und über die Schulung informiert.
Nein, an den Schulungen kann jede Person teilnehmen.
Unsere Zertifikate sind von der Bursa Uludağ Universität anerkannt. Universitäten sind keine dem Ministerium für Nationale Bildung (MEB) unterstellten Einrichtungen, sondern dem Hochschulrat (YÖK) zugeordnet.
Für die Anmeldung zur Schulung stehen Zahlungsoptionen per Überweisung/EFT sowie per Kreditkarte zur Verfügung. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Die Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden durch sofortige Teilnahme nach der Anmeldung durchgeführt. Nach Ihrer Anmeldung zur Schulung werden Ihre Benutzerinformationen an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Mit den per E-Mail erhaltenen Zugangsdaten können Sie sich über das Schulungsportal in die Schulung einloggen. Ab dem Datum Ihrer Anmeldung haben Sie einen Monat Zeit, um die Schulung abzuschließen.
Ja, im Falle einer Verschiebung oder Nichtdurchführung der Schulungen wird eine Rückerstattung vorgenommen.
Ja, das ist möglich. Unsere Schulungen sind nicht ausschließlich für Studierende der Bursa Uludağ Universität bestimmt.
Sowohl Präsenz- als auch Online-(Live-)Schulungen werden angeboten. Informationen zur Durchführungsform der Schulungen sind in den Schulungsinhalten angegeben.
Die Grundausbildung für die Insolvenzverwaltung, die die für die Ausübung der Tätigkeit eines Insolvenzverwalters erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse umfasst, wird von Personen absolviert, die eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung erworben haben.
Die Grundausbildung besteht aus mindestens sechsunddreißig Unterrichtsstunden, davon achtzehn Stunden im Bereich Recht sowie achtzehn Stunden in den Bereichen Rechnungswesen, Finanzen und Unternehmensführung.
Die Grundausbildung für die Insolvenzverwaltung wird gemäß der einschlägigen Verordnung in Präsenzform durchgeführt.
Die Teilnahme an den Schulungen ist verpflichtend. Die Ausbildungseinrichtungen erstellen Anwesenheitslisten, aus denen die Teilnahme der Teilnehmenden hervorgeht, und Teilnehmende, die nicht mindestens 1/12 der gesamten Unterrichtsdauer besuchen, werden vom Ausbildungsprogramm ausgeschlossen.