Bekanntmachung über die Bewerbungsergebnisse für die Tätigkeit als Konkursverwalter
Gemäß Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung über die Konkursverwaltung mit dem Titel „Antrag auf Aufnahme in die Liste“, veröffentlicht im Amtsblatt vom 27.12.2023 (Nr. 32412), der besagt: „Der Interessent beantragt die Aufnahme in die Liste bei dem regionalen Sachverständigenausschuss seines Wohnsitzes oder des Ortes seiner beruflichen Tätigkeit gemäß dem vom Ministerium festgelegten Zeitplan und den Grundsätzen“, wurde die Auswertung der zwischen dem 11. und 26. September 2025 bei den regionalen Sachverständigenausschüssen eingereichten Anträge abgeschlossen und auf den offiziellen Websites der regionalen Sachverständigenausschüsse veröffentlicht.
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