Wann haben die Expertisanträge für 2025 begonnen?
Die Anträge zur Registrierung im Expertisenregister für 2025 begannen am 24. Dezember 2025 und laufen bis zum 26. Januar 2026. Die offizielle Bekanntmachung zum Antragsverfahren wurde auf der offiziellen Website der Abteilung für Gutachterwesen des Justizministeriums veröffentlicht.
Diese wichtige Bekanntmachung bietet eine große Gelegenheit für Experten, die neu im Expertisenregister eingetragen werden möchten, sowie für Fachleute, die die Ausbildung zum Gutachter abgeschlossen haben.
Klicken Sie hier für das Ministerialrundschreiben Nr. 169 zu Verfahren und Grundsätzen der Grundausbildung für Gutachter.
Wie läuft der Antragsprozess ab?
Klicken Sie hier für den Leitfaden zur Antragstellung als Gutachter.
Antragszeitplan und Bewertung
Beginn: 24. Dezember 2025
Ende: 26. Januar 2026
Erstellung der Listen: Nach der Bewertung der Registeranträge ist geplant, die neuen dreijährigen Gutachterlisten am 30. Juni 2026 zu veröffentlichen.
Mit diesem Zeitplan können Kandidaten nach Abschluss des Bewertungsprozesses in den offiziellen Registerlisten erscheinen.
Offizielle Antragsseite: Ankündigung der Expertisanträge 2025 – Justizministerium