Der Mindestgebührenplan für Mediation 2026 wurde vom Justizministerium veröffentlicht und tritt in Kraft. Er regelt die Mindestgebühren, die Mediatoren für die von ihnen erbrachten Streitbeilegungsleistungen erhalten können. Der Plan zielt darauf ab, eine faire Vergütung, Transparenz und Einheitlichkeit in der Mediationspraxis sicherzustellen.
Im Rahmen des Gebührenplans 2026;
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Pflicht- und freiwillige Mediationsgebühren,
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Gebühren, die je nach Art des Konflikts und Geldwert festgelegt werden,
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Berechnungsgrundlagen basierend auf der Anzahl der Parteien und der Sitzungsdauer
sind klar definiert. Diese Regelung zielt darauf ab, ein vorhersehbares und ausgewogenes Vergütungssystem sowohl für Mediatoren als auch für Parteien zu schaffen.
Der Mindestgebührenplan für Mediation 2026 wurde im Amtsblatt vom 26.12.2025, Ausgabe Nr. 33119, veröffentlicht.
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