Mindesthonorarordnung für Mediation 2026

Die Mindesthonorarordnung für Mediation 2026 legt die Mindesthonorare für Mediationsaktivitäten fest und regelt die Gebührengrundsätze je nach Art und Dauer des Konflikts. Die Tarifordnung soll Transparenz und Standardisierung in der Mediationspraxis gewährleisten.

Kategorien

Der Mindestgebührenplan für Mediation 2026 wurde vom Justizministerium veröffentlicht und tritt in Kraft. Er regelt die Mindestgebühren, die Mediatoren für die von ihnen erbrachten Streitbeilegungsleistungen erhalten können. Der Plan zielt darauf ab, eine faire Vergütung, Transparenz und Einheitlichkeit in der Mediationspraxis sicherzustellen.

Im Rahmen des Gebührenplans 2026;

  • Pflicht- und freiwillige Mediationsgebühren,

  • Gebühren, die je nach Art des Konflikts und Geldwert festgelegt werden,

  • Berechnungsgrundlagen basierend auf der Anzahl der Parteien und der Sitzungsdauer

sind klar definiert. Diese Regelung zielt darauf ab, ein vorhersehbares und ausgewogenes Vergütungssystem sowohl für Mediatoren als auch für Parteien zu schaffen.

Der Mindestgebührenplan für Mediation 2026 wurde im Amtsblatt vom 26.12.2025, Ausgabe Nr. 33119, veröffentlicht.

Um auf den Mindestgebührenplan für Mediation 2026 zuzugreifen, hier klicken

27.12.2025 10:15

Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Für weitere Informationen können Sie Çerez Politikamız einsehen. OK