Mindestgebührenplan für Mediatoren 2026 wurde vom Justizministerium veröffentlicht und tritt in Kraft. Der Plan zielt darauf ab, die Mindestgebühren festzulegen, die Mediatoren für ihre Arbeit und Verantwortung im Rahmen der Mediation erhalten.
Nach dem neuen Plan unterliegen Mediationsaktivitäten, die während der Ermittlungs- und Anklagephasen durchgeführt werden, unterschiedlichen Gebührenprinzipien, die sich nach der Art der Akte, der Anzahl der Parteien und der Art des Konflikts richten. Die Gebühren für erfolgreich abgeschlossene Mediationsverfahren sowie die für erfolglose Fälle geltenden Beträge sind im Plan klar geregelt.
Der Gebührenplan 2026 enthält wichtige Regelungen, die die Arbeit der Mediatoren schützen, Unsicherheiten in der Praxis verringern und die Standardisierung der Vergütung gewährleisten. Für Juristen, die als Mediatoren tätig sind oder planen, Mediatoren zu werden, ist es von großer Bedeutung, ihre Tätigkeiten unter Berücksichtigung des aktuellen Plans durchzuführen.
Der Mindestgebührenplan für Mediatoren 2026 wurde im Amtsblatt vom 31.12.2025, Ausgabe Nr. 33124, veröffentlicht.
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