Wer kann Erste-Hilfe-Ausbilder werden?
Ein Erste-Hilfe-Ausbilder ist nicht nur eine Person, die Erste-Hilfe-Kenntnisse anwendet, sondern auch in der Lage ist, dieses Wissen anderen auf korrekte und geeignete Weise zu vermitteln. Daher reicht es nicht aus, lediglich über Erste-Hilfe-Kenntnisse zu verfügen, um Erste-Hilfe-Ausbilder zu werden.
Um Erste-Hilfe-Ausbilder zu werden, müssen die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder absolviert und das anschließende Bewertungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden.
Welche Aufgaben hat ein Erste-Hilfe-Ausbilder?
Ein Erste-Hilfe-Ausbilder ist eine Person, die berechtigt ist, in autorisierten Erste-Hilfe-Ausbildungszentren Erste-Hilfe-Schulungen durchzuführen.
Diese Aufgabe beschränkt sich nicht auf die Vermittlung theoretischer Kenntnisse. Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen korrekt demonstriert, die praktischen Fähigkeiten der Teilnehmenden beobachtet und der Ausbildungsprozess nach festgelegten Standards durchgeführt werden.
Daher erfordert die Tätigkeit als Ausbilder sowohl Erste-Hilfe-Kenntnisse als auch pädagogische und didaktische Fähigkeiten.
Wer kann Erste-Hilfe-Ausbilder werden?
Gemäß der Erste-Hilfe-Verordnung ist ein Erste-Hilfe-Ausbilder eine Person, die eine Ausbildung bei entsprechend autorisierten Ausbildungszentren absolviert und anschließend eine Berechtigungsbescheinigung als Erste-Hilfe-Ausbilder erhalten hat.
Diese Personen können zu den Gesundheitsberufen sowie zu anderen Berufsgruppen gehören, die im Gesundheitswesen tätig sind und unter den Geltungsbereich des Gesetzes Nr. 1219 fallen.
In diesem Rahmen richtet sich die Ausbildung an Angehörige von Gesundheitsberufen und verwandten Berufsgruppen. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Pflegefachkräfte, Hebammen, medizinische Fachkräfte, Notfallmedizinische Techniker, Paramedics und andere einschlägige Angehörige der Gesundheitsberufe können in diesem Verfahren berücksichtigt werden.
Vor der Anmeldung sollte geprüft werden, ob der Bildungsabschluss und die Berufsbezeichnung des Bewerbers mit den in der jeweiligen Ausbildungsausschreibung genannten Voraussetzungen übereinstimmen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Ersthelfer und einem Erste-Hilfe-Ausbilder?
Ersthelfer zu sein und Erste-Hilfe-Ausbilder zu werden, sind zwei unterschiedliche Verfahren.
Ein Ersthelfer ist eine Person, die eine grundlegende Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert und einen entsprechenden Nachweis über ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in Erster Hilfe erhalten hat. Ein Erste-Hilfe-Ausbilder hingegen absolviert zusätzlich eine Ausbilderausbildung und durchläuft das Verfahren zur Erlangung der erforderlichen Berechtigungsbescheinigung, um Erste-Hilfe-Schulungen durchführen zu dürfen.
Daher bedeutet die Teilnahme an einer grundlegenden Erste-Hilfe-Ausbildung allein nicht, dass eine Person berechtigt ist, als Erste-Hilfe-Ausbilder Schulungen durchzuführen.
Was ist die Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder?
Die Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder ist ein Weiterbildungsprogramm für Angehörige von Gesundheitsberufen, die als Erste-Hilfe-Ausbilder tätig werden möchten.
Neben den Erste-Hilfe-Themen werden auch Fähigkeiten zur Durchführung von Schulungen behandelt. Ziel ist es nicht nur, dass die Teilnehmenden Erste-Hilfe-Maßnahmen beherrschen, sondern auch, dass sie dieses Wissen nach den Prinzipien der Erwachsenenbildung vermitteln können.
Das Programm umfasst Themen wie Kommunikationskompetenz, Erwachsenenbildung, Schaffung einer positiven Lernumgebung, Präsentationsfähigkeiten, Arbeit in Kleingruppen, Demonstrationsfähigkeiten, Coaching sowie kompetenzbasierte Bewertung.
Was ist das Ziel der Ausbildung?
Ziel der Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder ist es, Personen, die Erste-Hilfe-Schulungen durchführen werden, hinsichtlich Wissen, Fähigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen auf ihre Tätigkeit als Ausbilder vorzubereiten.
Im Rahmen des Programms lernen die Teilnehmenden, wie sie Erste-Hilfe-Wissen vermitteln, praktische Fähigkeiten demonstrieren und den Lernprozess der Teilnehmenden beurteilen können.
Die Ausbildung basiert daher sowohl auf medizinisch-fachlichen Kenntnissen als auch auf der Fähigkeit, Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln.
Wie läuft der Ausbildungsprozess ab?
Die Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder umfasst einen praxisorientierten Ausbildungsprozess.
Neben grundlegenden Erste-Hilfe-Maßnahmen werden auch Fähigkeiten zur Durchführung von Schulungen behandelt. Nach den Schulungsunterlagen des Gesundheitsministeriums ist dieser Prozess in theoretische Unterrichtseinheiten, praktische Übungen, Bewertungen und die Entwicklung von Ausbildungskompetenzen gegliedert.
Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie aktiv an praktischen Übungen teilnehmen und ihre Präsentations- und Demonstrationsfähigkeiten weiterentwickeln.
Wie läuft das Prüfungsverfahren ab?
Im Rahmen des Verfahrens zur Erlangung der Berechtigung als Erste-Hilfe-Ausbilder findet nach Abschluss der Ausbildung eine Bewertung statt.
Aus den Regelungen des Gesundheitsministeriums zu den Prüfungen geht hervor, dass das Bewertungsverfahren aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung besteht. Teilnehmende, die die theoretische Prüfung erfolgreich bestehen, werden zur praktischen Prüfung zugelassen.
Bei den praktischen Prüfungen sind insbesondere Fertigkeiten wie Basismaßnahmen der Wiederbelebung, die Versorgung bei einer Atemwegsverlegung und die Rettung einer verletzten Person aus einem Fahrzeug von Bedeutung. Die praktischen Fertigkeiten werden anhand der festgelegten Richtlinien bewertet.
Prüfungstermine, Prüfungsgebühren und Einzelheiten zur praktischen Prüfung sollten anhand der aktuellen Informationen der zuständigen Gesundheitsdirektion der Provinz sowie der jeweiligen Ausbildungsausschreibung verfolgt werden.
Welches Dokument wird nach Abschluss der Ausbildung ausgestellt?
Für Teilnehmende, die die Ausbildung und das Bewertungsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben, wird das Verfahren zur Ausstellung der Berechtigungsbescheinigung als Erste-Hilfe-Ausbilder eingeleitet.
Diese Bescheinigung ist für Personen, die als Erste-Hilfe-Ausbilder tätig werden möchten, von Bedeutung. Die Ausstellung, Erneuerung und Verwendung der Bescheinigung erfolgen gemäß der Erste-Hilfe-Verordnung und den vom Gesundheitsministerium festgelegten Bestimmungen.
Was sollte vor der Anmeldung beachtet werden?
Vor der Anmeldung zur Ausbildung zum Erste-Hilfe-Ausbilder sollten Bewerber ihren Bildungsabschluss, ihre Berufsbezeichnung und die in der Programmausschreibung genannten Teilnahmevoraussetzungen überprüfen.
Darüber hinaus sollten das Ausbildungsdatum, der Ausbildungsort, die Ausbildungsdauer, das Prüfungsverfahren, die Voraussetzungen für die Ausstellung des Nachweises sowie die Prüfungsgebühr gesondert berücksichtigt werden.
Insbesondere Bewerber, die Erste-Hilfe-Ausbilder werden möchten, sollten nicht nur den Namen der Ausbildung prüfen, sondern auch den Umfang der damit verbundenen Berechtigung, das Prüfungsverfahren und die Voraussetzungen für die Ausstellung der Berechtigungsbescheinigung gemeinsam betrachten.