Bekanntmachung: Die "Ankündigung zur Bewerbung als Sachverständiger 2025", veröffentlicht von der türkischen Justizministerium, Generaldirektion für Rechtsangelegenheiten, Abteilung Sachverständige, endete am 16. Februar 2026.
Unsere Trainingsprogramme für die nächste Sachverständigenbewerbung und für die Verbraucher-Schiedsgutachterbewerbung werden im Rahmen der Vorbereitung auf die neue Bewerbungsperiode fortgesetzt.
Trainingsinformationen
- Trainingsmethode: Präsenztraining (Vor Ort)
- Dauer des Trainings: 24 Unterrichtsstunden (12 theoretisch, 12 praktisch)
- Teilnehmeranzahl: Jede Gruppe hat eine Kapazität von 24 Teilnehmern.
- Trainingsort: Bursa Uludağ Universität Görükle Campus
- Teilnahmepflicht: Die Teilnahme am Basistraining ist verpflichtend. Die Institutionen stellen einen Plan bereit, der die Anwesenheit der Teilnehmer zeigt. Für dieses Training ist nur 1 Unterrichtsstunde Abwesenheit erlaubt.
Grundlegende Fachgebiete und zugehörige Gesetzgebung
- Für grundlegende und Unterfachgebiete der Sachverständigkeit hier klicken.
- Für erforderliche Qualifikationen im grundlegenden Fachgebiet der Sachverständigkeit hier klicken.
- Um das Ministerialrundschreiben Nr. 169 über Verfahren und Grundsätze der Basissachverständigenausbildung zu erhalten, hier klicken.
- Um die Verordnung über Änderungen der Sachverständigenverordnung einzusehen, hier klicken.
Ziel des Trainings
Die Basissachverständigenausbildung, die grundlegende, theoretische und praktische Kenntnisse über die Tätigkeit als Sachverständiger vermittelt, wird von Personen mit fünf Jahren Berufserfahrung absolviert.
Sachverständige, die die Basisausbildung abgeschlossen haben, müssen innerhalb des dritten Jahres ab dem Datum der Registrierung im Register an der Auffrischungsschulung gemäß ANHANG-2 teilnehmen, die mindestens sechs Stunden dauert. Sachverständige, die nicht an der Auffrischungsschulung teilnehmen, können keine erneute Bewerbung als Sachverständiger stellen, bis sie diese abgeschlossen haben.
Nach der unten stehenden Klausel werden nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung durch die Direktion Registrierungsanträge nur online akzeptiert. Physische Bewerbungen bei regionalen Gremien werden nicht akzeptiert.
Bewerbungsprozess für das Sachverständigenregister
Artikel 39 der Sachverständigenverordnung, vom 3.8.2017, Nr. 30143
- (1) Das regionale Gremium, um Expertenlisten zu erstellen oder nach Bedarf zu aktualisieren...
- (2) Die Bekanntmachung wird auf den Websites der Direktion, der regionalen Gremien, der regionalen Gerichte und Verwaltungsgerichte veröffentlicht.
- (3) In der Bekanntmachung werden die Bewerbungs- und Annahmebedingungen für das Register und die Liste, die erforderlichen Dokumente und die grundlegenden und Unterfachgebiete angegeben, für die Bewerbungen akzeptiert werden.
Wichtige Informationen
- Nach Abschluss des Trainings werden die Unterlagen erstellt und per PTT Cargo versendet.
- Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass ihre Adresse und Kontaktdaten aktuell sind.
- Teilnehmer können sich bei Fragen an usem@uludag.edu.tr wenden.
- Bewerbungen und Zahlungen für das Training erfolgen ausschließlich online.
- Ratenzahlungen bei Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
- Für Firmenrechnungen: 0850 840 8543
Hinweis: Rückerstattungsverfahren können etwa 1 Monat dauern.