Erneuerung der Ausbildung des Konkordatskommissariats

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 Letzte Aktualisierung 03/2026
 Türkçe

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Trainingsinformationen

  • Trainingsmethode: Präsenztraining
  • Trainingsdauer: 12 Unterrichtsstunden
  • Teilnehmerkontingent: Pro Gruppe 30 Personen
  • Trainingsort: Bursa Uludağ Universität, Görükle Campus

Rechtliche Hinweise

ARTIKEL 11 – (1) Den Kommissaren wird von den genehmigten Institutionen alle drei Jahre eine Auffrischungsausbildung von insgesamt mindestens zwölf Stunden angeboten. Der Konkordato-Kommissar muss innerhalb des dritten Jahres nach Aufnahme in die Liste an der Auffrischungsschulung teilnehmen. Wer keine Auffrischungsausbildung erhält, kann nicht erneut in die Liste aufgenommen werden.

Die Abteilung für Sachverständige akzeptiert für die Auffrischungsausbildung nur Konkordato-Kommissare, die sich zuvor registriert und eine Registrierungsnummer erhalten haben.

Für das Rundschreiben Nr. 171 des Ministeriums zur Grundausbildung der Konkordato-Kommissare hier klicken.

Für die Verordnung über Konkordato-Kommissare und Gläubigerausschüsse hier klicken.

Teilnahmepflicht

Die Teilnahme an der Grundausbildung ist obligatorisch. Die Bildungseinrichtung erstellt eine Anwesenheitsliste der Teilnehmer, und wer weniger als 1/12 der Unterrichtsstunden besucht, wird vom Programm ausgeschlossen.

Trainer

Die Grundausbildung wird von Personen mit dem Titel Professor, außerordentlicher Professor oder Doktor in den Bereichen Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht, Zivilrecht, Handelsrecht, Betriebswirtschaft, Wirtschaft, Finanzen und Buchhaltung durchgeführt.

Befreiungen von der Konkordato-Kommissar-Ausbildung

Personen mit dem Titel Professor oder außerordentlicher Professor in den Bereichen Zivilprozess- und Vollstreckungsrecht, Zivilrecht, Handelsrecht, Betriebswirtschaft, Wirtschaft, Finanzen oder Buchhaltung sind von der Kommissarausbildung befreit.

Lehrplan der Auffrischungsausbildung für Konkordato-Kommissare

Erster Teil

  • Aktuelle Entwicklungen im Bereich Konkordato-Kommissar
    – Gesetzliche Anpassungen
    – Praktische Umsetzung
  • Qualifikationen, Aufgaben und ethische Grundsätze der Konkordato-Kommissare
  • Ausübung der Aufgaben als Konkordato-Kommissar
  • Probleme während der Kommissartätigkeit und Vorschläge zur Lösung

Zweiter Teil
(Wird auf Grundlage der im letzten Unterricht des ersten Teils behandelten „Fragen und Lösungsvorschläge während der Kommissartätigkeit“ durchgeführt.)

  • Präsentation von Fallbeispielen
  • Durchführung von Analysen
  • Präsentation und Feedback
  • Allgemeine Bewertung
  • Umfrage zur Bewertung des Trainings

Wichtige Hinweise

  • Die Teilnahme ist verpflichtend. Überschreitet der Abwesenheitsanteil 1/12, gilt der Teilnehmer als abwesend.
  • Nach Abschluss des Trainings werden Zertifikate nach interner Prüfung per PTT-Kurier an die bei der Anmeldung angegebene Adresse versendet. Adresse und Kontaktdaten müssen aktuell sein.
  • Teilnehmer können alle Fragen an usem@uludag.edu.tr senden. E-Mails werden während des Trainings in Echtzeit verfolgt.
  • Die Anmeldung und Bezahlung des Trainings erfolgt online. Ratenzahlungen mit Bank- oder Kreditkarte sind nicht möglich.
  • Für Firmenrechnungen kontaktieren Sie bitte unser Servicezentrum unter 0850 840 8543.

Hinweis: Bei Nichtteilnahme nach endgültiger Anmeldung kann die Rückerstattung aufgrund interner Abläufe des Drehkreiskapitals etwa 1 Monat dauern. Bitte beachten Sie dies vor der endgültigen Anmeldung.

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