Auffrischungsschulung für Schlichter

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 Letzte Aktualisierung 03/2026
 Türkçe

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Schulungsinformationen

  • Schulungsmethode: Präsenzunterricht
  • Schulungsdauer: 8 Unterrichtsstunden
  • Schulungsdatum: Erneuerungstraining für Mediatoren; findet innerhalb der vom Justizministerium, Abteilung für alternative Lösungen, bekanntgegebenen Termine statt.
  • Schulungsort: Bursa Uludağ Universität, Görükle Campus

Erneuerungstraining für Mediatoren

  • Mediatoren erhalten alle zwei Jahre mindestens einmal ein Erneuerungstraining, das theoretische und praktische Inhalte umfasst und insgesamt nicht weniger als acht Unterrichtsstunden beträgt, von den Institutionen, die zur Ausbildung von Mediatoren berechtigt sind. Mediatoren sind verpflichtet, an diesem alle zwei Jahre angebotenen Training teilzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Unterrichtseinheiten und Übungen während des Trainings ist für Teilnehmer verpflichtend, sofern kein berechtigter, von der Bildungseinrichtung akzeptierter Grund vorliegt.
  • Die Bildungseinrichtungen erstellen einen Anwesenheitsnachweis der Kandidaten. Teilnehmer, die ohne berechtigten Grund weniger als 1/12 der Unterrichtseinheiten besuchen, werden vom Trainingsprogramm ausgeschlossen.
  • Um die Verordnung einzusehen, hier klicken.

Voraussetzungen für die Registrierung im Mediatorenregister

ARTIKEL 16 – Im dritten Absatz des Artikels 253 des Strafprozessgesetzes Nr. 5271 vom 4.12.2004 wurde der Ausdruck „Mediation bei Straftaten und bei hartnäckiger Nachstellung (Artikel 123/A)“ geändert in „Mediation bei Straftaten, hartnäckiger Nachstellung (Artikel 123/A) und Beleidigungsdelikten (zweiter Absatz von Artikel 125)“, der Ausdruck „drei Tage“ im vierten Absatz wurde geändert in „sieben Tage“, am Anfang des fünften Satzes des neunzehnten Absatzes wurde der Satz „Bei erfolgreicher Mediation dürfen für die im Ermittlungsverfahren betreffende Straftat keine Schadensersatzklagen erhoben werden, ausgenommen Schäden, die zum Zeitpunkt der Mediation nicht festgestellt wurden oder nach der Mediation entstehen“ hinzugefügt, und der Ausdruck „Anwälte oder Personen mit juristischer Ausbildung“ im vierundzwanzigsten Absatz wurde geändert in „Absolventen der Rechtsfakultät“.

Wichtige Informationen

  • Nach Abschluss der Schulung werden die Zertifikate nach interner Überprüfung durch unsere Institution erstellt und an die bei der Registrierung angegebenen Adressen per PTT-Kurier versendet. Ihre Adress- und Kontaktdaten müssen aktuell sein.
  • Teilnehmer können alle Fragen oder Probleme an usem@uludag.edu.tr senden. E-Mails werden während der Schulung verfolgt.
  • Die Anmeldung zur Schulung und die Zahlung der Gebühren erfolgen online. Ratenzahlungen sind bei Kreditkartenzahlungen nicht möglich.
  • Bei Zahlung von Unternehmensrechnungen können Sie unser Servicezentrum unter 0850 840 8543 kontaktieren.

Hinweis: Bei Nichtteilnahme aus berechtigtem Grund oder Stornierung nach der endgültigen Anmeldung können Rückerstattungen aufgrund interner Vorgänge nach der Revolving-Fonds-Verordnung etwa einen Monat dauern. Bitte beachten Sie dies vor der endgültigen Anmeldung.

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