Wer kann teilnehmen?
Die Grundausbildung in Mediation kann von Absolventen der Rechtswissenschaften mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung absolviert werden. Jeder, der ein Diplom der Rechtswissenschaften und einen Nachweis über 5 Jahre Berufserfahrung hat, kann die Mediation-Ausbildung besuchen.
Artikel 22, Absatz 1 des Gesetzes Nr. 6325 über Mediation in Rechtsstreitigkeiten besagt: „Mediationstraining ist die nach Abschluss des Jurastudiums erhaltene Ausbildung, die Grundkenntnisse über die Durchführung von Mediationsaktivitäten, Kommunikationstechniken, Verhandlungs- und Konfliktlösungsmethoden, Verhaltenspsychologie sowie weitere theoretische und praktische Inhalte gemäß Verordnung umfasst.“
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Im Rahmen des vom Parlament angenommenen 9. Justizpakets können Juristen mit 20 Jahren Berufserfahrung ohne Prüfung Mediatoren werden, indem sie die Grundausbildung in Mediation absolvieren.
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