Mitteilung der Schlichtungsabteilung vom 3. Oktober 2024
Die Fortbildung zur Schlichtungserneuerung ist eine verpflichtende Schulung, die Mediatoren alle drei Jahre absolvieren müssen. Sie besteht aus mindestens acht Stunden, sowohl theoretisch als auch praktisch, und wird von Einrichtungen durchgeführt, die für Mediationsausbildung autorisiert sind. Sie behandelt Änderungen in der Mediationsgesetzgebung und Rechtsprechung und zielt darauf ab, die Mediationsfähigkeiten zu verbessern, gemäß Artikel 32 Absätze 6 und 7 der Verordnung über Mediation in Rechtsstreitigkeiten.
Die Verfahren und Grundsätze für die Fortbildung zur Erneuerung wurden festgelegt, und in den kommenden Tagen werden die autorisierten Einrichtungen die Schulung durchführen.
Demnach;
1-) Mediatoren, die vor mehr als drei Jahren eine beliebige Fachschulung (neueste Fachschulung) abgeschlossen haben, müssen die Erneuerungsschulung absolvieren.
2-) Mediatoren, deren Eintragungsdatum im Mediationsregister mehr als drei Jahre zurückliegt und die keine Erneuerungs- oder Fachschulung erhalten haben, müssen die Erneuerungsschulung absolvieren.
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