Mitteilung der Mediation Abteilung vom 3. Oktober 2024
Die Mediationserneuerungsschulung, wie sie in Artikel 32, Absätze 6 und 7 des Mediationsgesetzes für rechtliche Streitigkeiten angegeben ist, ist für Mediatoren alle drei Jahre verpflichtend. Die Schulung besteht aus theoretischen und praktischen Teilen und muss insgesamt mindestens acht Stunden betragen und wird von autorisierten Institutionen durchgeführt.
Die Verfahren und Grundsätze für die Erneuerungsschulung wurden festgelegt und diese Schulung wird in den kommenden Tagen von den autorisierten Institutionen durchgeführt.
1-) Mediatoren, deren letzte Spezialausbildung mehr als drei Jahre zurückliegt, müssen eine Erneuerungsschulung absolvieren.
2-) Mediatoren, deren Registrierung im Mediationsregister mehr als drei Jahre zurückliegt und die weder eine Erneuerungsschulung noch eine Spezialausbildung erhalten haben, müssen eine Erneuerungsschulung absolvieren.
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Wichtige Informationen
- Die Teilnahme ist verpflichtend. Teilnehmer werden als abwesend betrachtet, wenn die Anwesenheitsquote 1/12 überschreitet.
- Nach Abschluss der Trainingsdauer werden die Zertifikate nach den Kontrollen unserer Institution ausgestellt und an die bei der Anmeldung eingegebene Adresse per PTT-Kurier versendet. Ihre Adresse und Kontaktdaten sollten aktuell sein.
- Teilnehmer können alle Fragen oder Anliegen an usem@uludag.edu.tr senden. E-Mails werden während des Trainings verfolgt.
- Die Anmeldung und Trainingsgebühr wird online bezahlt. Für Kreditkartenzahlungen sind keine Ratenzahlungen verfügbar.
- Für Unternehmensrechnungen können Sie sich an unser Lösungsteam unter 0850 840 8543 wenden.
Hinweis: Bei berechtigtem Grund, nicht an der Schulung teilzunehmen und die Anmeldung zu stornieren, kann eine Rückerstattung aufgrund interner Korrespondenz gemäß den Vorschriften der Rotationsfond-Betriebsordnung etwa einen Monat dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies vor der endgültigen Anmeldung.