Bekanntmachung: Die “Bekanntmachung zur Bewerbung für Gutachter 2025” des Generaldirektorats für Rechtsangelegenheiten des Ministeriums für Justiz der Türkei endet zum 16. Februar 2026.
Im Rahmen der Vorbereitungen für die neue Bewerbungsperiode setzen wir unsere Schulungsprogramme für die nächste Gutachterbewerbung und die Bewerbung der Verbraucherschlichtungsstellen fort.
Schulungsinformationen
- Schulungsmethode: Präsenzunterricht
- Schulungsdauer: 24 Unterrichtseinheiten (12 Stunden Theorie, 12 Stunden Praxis)
- Schulungskapazität: Für jede Gruppe sind 24 Plätze verfügbar.
- Schulungsort: Izmir Konak Bezirk
- Teilnahmepflicht: Die Teilnahme an der Grundausbildung ist obligatorisch. Die Schulungsorganisation erstellt einen Zeitplan, der den Teilnahme-Status der Teilnehmer anzeigt. Das Abwesenheitsrecht für diese Schulung beträgt nur 1 Unterrichtseinheit.
Grundlegende Fachgebiete und zugehörige Gesetzgebung
- Für die Grund- und Fachgebiete für Gutachter, hier klicken.
- Für die erforderlichen Qualifikationen für das Grundfachgebiet Gutachter, hier klicken.
- Um auf die Ministerialrichtlinie Nr. 169 über die Verfahren und Grundsätze der Grundausbildung für Gutachter zuzugreifen, hier klicken.
- Um auf die Verordnung über Änderungen der Gutachterverordnung zuzugreifen, hier klicken.
Ziel der Schulung
Die Grundausbildung für Gutachter umfasst grundlegende, theoretische und praktische Kenntnisse und wird von Personen mit fünfjähriger Berufserfahrung absolviert.
Gutachter, die die Grundausbildung abgeschlossen haben, müssen innerhalb des dritten Jahres nach der Registrierung im Register eine Auffrischungsschulung besuchen, die mindestens sechs Stunden dauert. Gutachter, die keine Auffrischungsschulung absolvieren, können ohne diese Schulung keine Bewerbung für die Gutachtertätigkeit mehr einreichen.
Nach der untenstehenden Regelung erfolgt die Registrierung nach der Bekanntmachung nur online. Es werden keine physischen Bewerbungen bei den regionalen Ausschüssen angenommen.
Gutachter Registrierung Antrag Verfahrens
Artikel 39 der Gutachterverordnung vom 3/8/2017, Nr. 30143
- (1) Der regionale Ausschuss erstellt oder aktualisiert die Gutachterlisten...
- (2) Die Bekanntmachung wird auf den Websites des Direktorats, der regionalen Ausschüsse, der regionalen Berufungs- und Verwaltungsgerichte veröffentlicht.
- (3) Die Bekanntmachung enthält die Bewerbungs- und Annahmebedingungen, erforderliche Dokumente und die Grund- und Fachgebiete, für die Bewerbungen entgegengenommen werden.
Wichtige Informationen
- Nach Abschluss der Schulung werden die Zertifikate ausgestellt und per PTT-Kurier versendet.
- Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, seine Adress- und Kontaktdaten auf dem neuesten Stand zu halten.
- Teilnehmer können an usem@uludag.edu.tr schreiben.
- Die Anmeldung und Zahlung für die Schulung erfolgt nur online.
- Für Kreditkartenzahlungen sind keine Ratenzahlungen verfügbar.
- Für Firmenrechnungsanforderungen: 0850 840 8543
Hinweis: Rückerstattungsprozesse können bis zu einem Monat dauern.