Ausbildung zu Qualifizierten Berechnungen aus dem Anspruch auf Anwaltsvergütung

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 Letzte Aktualisierung 03/2026
 Türkçe

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Hinweis: Laut Ankündigung des Justizministeriums, Abteilung für Sachverständige, wurde eine Fristverlängerung gewährt für Sachverständigen-Anmeldungen über das UYAP-Expertenportal, die Anmeldungen sind bis zum 16. Februar 2026 (23:59) möglich.
Bewerber, die die Registrierung abgeschlossen haben, können dieses Mal das erhaltene Teilnahmezertifikat nicht zusätzlich hochladen. Die Schulung kann für Informations- oder Entwicklungszwecke genutzt werden. Bewerber, die sich noch nicht registriert haben, können beim Antrag das Teilnahmezertifikat hochladen.

 

Trainingsinformationen

  • Trainingsmethode: Präsenzschulung (Vor-Ort)
  • Trainingsdatum: Wird geplant, sobald ausreichend Voranmeldungen vorliegen.
  • Trainingsdauer: 24 Stunden (4 Tage * 6 Stunden)
  • Trainingsort: Bursa Uludağ Universität Görükle Campus
  • Trainingsablauf: Kurz vor dem Training wird eine WhatsApp-Gruppe erstellt, über die alle Informationen bereitgestellt werden.
  • Teilnehmerzahl: Mindestens 20, maximal 30 Teilnehmer. Wenn in 80 Provinzen außerhalb von Bursa die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, wird ein Präsenztraining in Ihrer Provinz geplant. Bei weniger als 20 Teilnehmern findet kein Training statt, die Gebühren werden zurückerstattet. Bei mehr als 30 Bewerbungen wird eine neue Gruppe gebildet.
  • Teilnahmezertifikat: Wird Teilnehmern mit 80% oder höherer Anwesenheit ausgestellt.

Wichtige Information

Die Schulung dient dazu, die berufliche Weiterentwicklung von Personen zu unterstützen, die die Voraussetzung von mindestens 5 Jahren praktischer Erfahrung in ihrem Bereich erfüllen, wie von der Abteilung für Grundsachverständige gefordert.

Das am Ende der Schulung erhaltene Zertifikat dient nicht als Nachweis für 5 Jahre praktische Erfahrung in diesem Bereich.

Qualifikationen für Unter-Spezialisierungen von Sachverständigen

Trainingsziel

Das Ziel der Schulung ist es, die Berechnungsfähigkeiten der Teilnehmer in Streitfällen, die aus Anwaltshonoraren, gesetzlichen und vertraglichen Anwaltsgebühren, Zwangsvollstreckungen und Prozesskosten entstehen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Gerichtsentscheidungen zu entwickeln.

Den Teilnehmern wird praxisnah vermittelt, wie Anwaltsgebühren sowohl im Zivilrecht als auch im Vollstreckungsrecht berechnet werden.

Trainingsinhalt

Tag 1

  • Begriff des Anwaltshonorars und rechtliche Grundlagen
  • Anwaltgesetz Nr. 1136
  • Unterschiede zwischen gesetzlichen und vertraglichen Anwaltsgebühren
  • Gegenpartei-Anwaltsgebühr / Gebühren nach Vollstreckung

Tag 2

  • Offizieller Tarif und Freiberuflicher Vertrag
  • Berechnung basierend auf Mindesthonorarsatz
  • Freiberuflicher Beleg – steuerliche Aspekte
  • Ermittlung der Quote nach Fallwert

Tag 3

  • Anwaltsgebühren in Vollstreckungsverfahren
  • Berechnung in Verfahren mit und ohne gerichtliches Urteil
  • Verteilung nach Inkasso
  • Einfluss von Zinsen und Kosten

Tag 4

  • Praktische Aktenanalyse und Erstellung von Sachverständigenberichten
  • Berechnungen anhand von Fall-/Vollstreckungsakten
  • Entwicklung von Formeln gemäß Gerichtsurteilen

Lernergebnisse

  • Fähigkeit, gesetzliche und vertragliche Anwaltsgebühren korrekt zu berechnen
  • Spezialisierung in der Berechnung von Anwaltsgebühren für Vollstreckungsverfahren
  • Beherrschung der TBB- und Mindesthonorarsatz-Anwendungen
  • Fähigkeit, professionelle Sachverständigenberichte anhand von Gerichtsakten zu erstellen

Wichtiger Hinweis

  • Teilnehmer mit 80% oder höherer Anwesenheit erhalten ein Teilnahmezertifikat.
  • Die Zertifikate werden nach dem Training per PTT Cargo versendet. Die Richtigkeit der Adressangaben liegt in der Verantwortung der Teilnehmer.
  • Adresse und Kontaktdaten müssen aktuell sein.
  • Für alle Fragen: usem@uludag.edu.tr
  • Zahlungen erfolgen nur online; Ratenzahlung ist nicht möglich.
  • Firmenrechnung: 0850 840 8543

Achtung: Für Teilnehmer, die sich definitiv angemeldet haben, aber aus triftigen Gründen nicht teilnehmen können oder ihre Anmeldung stornieren, kann der Rückerstattungsprozess aufgrund interner Verfahren nach dem Drehkreuz-Fonds-Reglement ca. 1 Monat dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies vor der Anmeldung.

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