Informationen zu den Arbeits- und Gesundheitsschutz-Trainingsdiensten für Arbeitgeber und deren Vertreter
Rechtliche Grundlage:
Dieses Programm wird im Rahmen der "Verordnung über die von Arbeitgebern oder deren Vertretern durchzuführenden Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen in Betrieben" vom 29.06.2015 mit der Nummer 29401 durchgeführt.
Informationen zum Trainingsprozess
Das Programm wurde entwickelt, um Arbeitgebern oder deren Vertretern die effektive Durchführung von Arbeits- und Gesundheitsschutzdiensten (OHS) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu ermöglichen. Es handelt sich um ein vollständig asynchrones (nicht-synchrones) Online-Trainingsmodell.
Dieses Trainingsprogramm wird gemäß den Grundsätzen des Fernunterrichts durchgeführt.
Das Training findet innerhalb des angegebenen Start- und Enddatums statt. Während dieses Zeitraums sind alle Lehrvideos 24/7 zugänglich; die Teilnehmer können die Unterrichtsinhalte zu jeder gewünschten Zeit ansehen.
Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass sie alle Module des Trainings erfolgreich absolvieren, um als erfolgreich zu gelten.
Die Trainingsdauer beträgt 1 Monat (30 Tage). Die Teilnehmer müssen alle Lektionen innerhalb dieses Zeitraums abschließen.
Teilnehmer, die das gesamte Training absolvieren, gelten als erfolgreich und erhalten ein Abschlusszertifikat.
Am Ende des Trainings erhalten die Teilnehmer ein E-Government-genehmigtes Zertifikat.
Zielgruppe
Arbeitgeber, deren Vertreter und Personen, die gemäß der Verordnung direkt OHS-Dienste durchführen werden.
Inhaber oder Manager von Betrieben der niedrigen Gefährdungsklasse mit weniger als 50 Beschäftigten,
Personen, die als Arbeitgebervertreter tätig werden,
Unternehmer, die ein Unternehmen gründen möchten und die gesetzliche Verpflichtung in dieser Hinsicht erfüllen wollen.
Personen unter 18 Jahren können sich nicht für dieses Training anmelden.
- Dieses Training ist nicht für Praktikanten, sondern richtet sich an Arbeitgeber und deren Vertreter, die in Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern in der niedrigen Risikoklasse tätig sind.
Trainingsgebühr (einschließlich Mehrwertsteuer): 825 TRY
Trainingsart: Online-Training
Stundenumfang: 16 Stunden
Trainingsthemen
1. Allgemeine Themen
a) Arbeitsrecht (Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern)
1. Gesetz über den Arbeits- und Gesundheitsschutz
2. Arbeitsrecht
3. Weitere relevante Gesetzgebung (5510 Gesetz über Sozialversicherung und allgemeine Gesundheitsversicherung, 6098 Bürgerliches Gesetzbuch usw.)
b) Präventive Ansätze im Arbeits- und Gesundheitsschutz
1. Sicherheitskultur
2. Definition von Gefährdungen und Risiken
3. Was ist eine Risikobewertung? Wie wird sie erstellt?
4. Prinzipien zum Schutz vor Risiken
c) Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und deren Folgen
1. Definition und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
2. Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
3. Kosten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
4. Rechtliche Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
5. Definition und Meldung von Beinahe-Unfällen und die daraus zu ziehenden Lehren
d) Gute Praxisbeispiele im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
2. Gesundheitsschutzthemen und Schutzmethoden
a) Risikofaktoren im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung und der Arbeitsumgebung
1. Arbeitsgeräte (Maschinen und Handwerkzeuge),
2. Elektrizität,
3. Blitz, Explosion, Feuer und Brandschutz,
4. Abfallmanagement,
5. Manuelles Heben und Transportieren,
6. Laden, Entladen, Stapeln und Lagern,
7. Physikalische Faktoren (Vibrationen, Lärm, thermischer Komfort, Strahlung, Beleuchtung, Belüftung usw.),
8. Chemische Faktoren,
9. Biologische Faktoren,
10. Ergonomische Faktoren,
11. Arbeitsplatzgebäude und -erweiterungen,
12. Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz,
13. Arbeiten mit Bildschirmgeräten,
14. Sicherheits- und Gesundheitsschilder,
15. Notfälle.
b) Individuelle und organisatorische Faktoren
1. Ursachen von Arbeitsunfällen und Schutzprinzipien,
2. Ursachen von Berufskrankheiten und Schutzprinzipien,
3. Erste Hilfe,
4. Psychosoziale Risikofaktoren,
5. Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung.
c) Dokumentation
1. Erstellung von Risikobewertungsdokumenten,
2. Erstellung eines Notfallplans,
3. Dokumentation der OHS-Trainings,
4. Ernennung eines Arbeitnehmervertreters.
Beispielzertifikat

Arbeitgeber- und Vertreter OHS-Training: Praktische Umsetzung und häufige Situationen
Gemäß dem Arbeits- und Gesundheitsschutzgesetz Nr. 6331 können Arbeitgeber und deren Vertreter unter bestimmten Bedingungen die OHS-Dienste selbst durchführen. Um jedoch diese Befugnis auszuüben, müssen sie die in den Vorschriften festgelegten Qualifikationen erfüllen und das Arbeitgeber/Vertreter OHS-Training absolvieren, das von einer vom Ministerium autorisierten Institution angeboten wird.
1. Trainingspflicht und Umfang
Es ist verboten, OHS-Dienste ohne die entsprechende Schulung zu erbringen. Bei der Erbringung von Dienstleistungen ohne Schulung wird gemäß Artikel 26 des Gesetzes Nr. 6331 eine Geldstrafe verhängt.
Dieses Training ist nur für Betriebe der niedrigen Gefährdungsklasse mit weniger als 50 Mitarbeitern relevant. Das Zertifikat ist unbefristet gültig; jedoch wird empfohlen, das Training erneut zu absolvieren, wenn sich Änderungen im Gesetz oder in der Gefährdungsklasse des Betriebs ergeben.
2. Befugnisse des Arbeitgebers und seiner Vertreter
- Arbeitgeber können OHS-Dienste für mehrere Betriebe der niedrigen Gefährdungsklasse innerhalb derselben Provinz übernehmen.
- Vertreter des Arbeitgebers sind jedoch nur für ein einzelnes Unternehmen befugt.
Die Person, die als Vertreter des Arbeitgebers tätig wird, muss über eine entsprechende Vollmacht des Arbeitgebers verfügen und in den Sozialversicherungsunterlagen als solche registriert sein.
3. Prozess nach dem Training und OHS-KATIP-Registrierung
Nach Abschluss des Trainings müssen die Teilnehmer sich bei OHS-KATIP anmelden und:
- Die Arbeitgeber- oder Unternehmensinformationen eingeben,
- Die Ausbildungszertifikate hochladen,
- Die Verpflichtungserklärung einreichen.
Nach der Genehmigung durch das Ministerium wird die Dienstleistung als gültig betrachtet. Wenn keine Verpflichtungserklärung eingereicht wird, ist der Dienst rechtlich ungültig, und der Arbeitgeber wird mit einer administrativen Strafe belegt.
4. Gültigkeit des Zertifikats und Erneuerungsbedingungen
Es gibt keine Einschränkung bezüglich der Gültigkeitsdauer des Zertifikats. Allerdings:
- Änderungen der Gefährdungsklasse,
- Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf mehr als 50,
- Erhebliche Änderungen in der Betriebsstruktur erfordern die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten oder eines Betriebsarztes gemäß den neuen Anforderungen.
5. Schulungseinrichtungen und autorisierte Organisationen
Die Schulung darf nur von Universitäten, öffentlichen Institutionen oder Berufsverbänden durchgeführt werden, die ein Protokoll mit dem Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit unterzeichnet haben. Ein herausragendes autorisiertes Institut in diesem Bereich ist beispielsweise die Uludağ-Universität in Bursa, die mit ihrem aktuellen Lehrplan und qualifizierten Ausbildern bekannt ist.
6. Arbeitgeberwechsel oder Vertreterbestellung
Wenn der Vertreter des Arbeitgebers seine Aufgaben beendet, muss der neue Vertreter das Training absolvieren und sich bei OHS-KATIP registrieren lassen. Andernfalls wird der Dienst als ungültig betrachtet.
7. Gültigkeit des Zertifikats und Übergangsprozess
Zertifikate, die vor Inkrafttreten der Verordnung ausgestellt wurden, können bis zum 31. Dezember 2025 auf das aktualisierte Zertifikat im EK-3-Format umgestellt werden, wenn eine entsprechende Anfrage gestellt wird.
8. Befugnisse und Aufgabenbeschränkungen
Die von Arbeitgebern oder deren Vertretern durchgeführten Tätigkeiten umfassen:
- Schulung der Mitarbeiter im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz,
- Verwaltung von Dokumenten und Aufzeichnungen.
Jedoch dürfen Eintritts- und regelmäßige Untersuchungen sowie Umgebungsuntersuchungen nur von einem Betriebsarzt oder einem Sicherheitsbeauftragten durchgeführt werden.
Ausbildungskoordinator:
Dozent Dr. Sevil ÇIRAKOĞLU KELLECİ