Arbeitsschutz- und Sicherheitsdienste für Arbeitgeber/Arbeitgebervertreter am Arbeitsplatz (Asynchrones Online-Training)

4,3 Abstimmung
 Letzte Aktualisierung 11/2025
 Türkçe
₺500,00

Sie können sich unsere Ausbildung ansehen

Rechtliche Grundlage:
Das Programm wird im Rahmen der Verordnung „Über die Durchführung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsdiensten durch Arbeitgeber oder Arbeitgebervertreter am Arbeitsplatz“ vom 29.06.2015, Amtsblatt Nr. 29401, durchgeführt.


Informationen zum Schulungsablauf:

Das Programm ist ein vollständig asynchrones Fernlernmodell, das darauf ausgelegt ist, Arbeitgebern oder Arbeitgebervertretern die effektive Durchführung von Arbeitsschutz- und Sicherheitsdiensten (OHS) gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen.

Dieses Schulungsprogramm wird gemäß den Grundsätzen des Fernunterrichts durchgeführt.

Die Schulung findet innerhalb der festgelegten Start- und Enddaten statt. Während dieses Zeitraums stehen alle Lektionenvideos 24/7 zur Verfügung; die Teilnehmer können die Inhalte nach ihrem eigenen Zeitplan beliebig oft ansehen.

Der Erfolg wird daran gemessen, dass die Teilnehmer alle Module des Trainings vollständig absolvieren.

Die Dauer des Trainings beträgt 1 Monat (30 Tage). Die Teilnehmer müssen innerhalb dieser Frist alle Lektionen abschließen.

Teilnehmer, die das gesamte Training abgeschlossen haben, gelten als erfolgreich und erhalten ein Abschlusszertifikat.

Am Ende der Schulung erhalten die Teilnehmer ein e-Government-zertifiziertes Zertifikat.


Zielgruppe:

  • Arbeitgeber, Arbeitgebervertreter und Personen, die Arbeitsschutzdienste gemäß Verordnung direkt ausführen werden.

  • Eigentümer oder Manager von Arbeitsplätzen mit weniger als 50 Beschäftigten und geringem Gefährdungsgrad.

  • Personen, die als Arbeitgebervertreter tätig sein werden.

  • Unternehmer, die ein Unternehmen gründen und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen möchten.

Teilnehmer unter 18 Jahren können sich nicht anmelden.

Diese Schulung richtet sich nicht an Praktikanten, sondern an Arbeitgeber und Arbeitgebervertreter, die in Arbeitsplätzen mit weniger als 50 Mitarbeitern und geringem Gefährdungsgrad tätig sind.


Schulungsgebühr (inkl. MwSt.): 500 TL
Schulungsart: Fernunterricht
Dauer: 16 Stunden


Schulungsthemen:

1. Allgemeine Themen
a) Arbeitsrecht (gesetzliche Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern)

  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsgesetz

  • Weitere relevante Gesetze (z.B. Sozialversicherungsgesetz 5510, Bürgerliches Gesetzbuch 6098)

b) Präventiver Ansatz im Arbeitsschutz

  • Sicherheitskultur

  • Definition von Gefahr und Risiko

  • Was ist eine Risikobewertung? Wie wird sie erstellt?

  • Prinzipien des Schutzes vor Risiken

c) Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie deren Folgen

  • Definition und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

  • Berichtswesen zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

  • Kosten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

  • Rechtliche Konsequenzen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

  • Beinaheunfälle: Definition, Meldung, Lessons Learned

d) Gute Praxisbeispiele im Arbeitsschutz


2. Sicherheits- und Gesundheitsthemen sowie Schutzmaßnahmen

a) Arbeitsdurchführung und Risikofaktoren am Arbeitsplatz

  • Arbeitsmittel (Maschinen und Handwerkzeuge)

  • Elektrizität

  • Brand-, Explosionsgefahr und Brandschutz

  • Abfallmanagement

  • Heben und Tragen von Lasten

  • Be- und Entladen, Stapeln und Lagern

  • Physikalische Faktoren (Vibration, Lärm, thermischer Komfort, Strahlung, Beleuchtung, Belüftung usw.)

  • Chemische Faktoren

  • Biologische Faktoren

  • Ergonomische Faktoren

  • Gebäude und Anlagen am Arbeitsplatz

  • Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz

  • Bildschirmarbeit

  • Sicherheitskennzeichen

  • Notfallsituationen

b) Individuelle und organisatorische Faktoren

  • Ursachen von Arbeitsunfällen und Präventionsprinzipien

  • Ursachen von Berufskrankheiten und Präventionsprinzipien

  • Erste Hilfe

  • Psychosoziale Risikofaktoren

  • Nutzung persönlicher Schutzausrüstung

c) Dokumentation

  • Erstellung der Risikobewertungsdokumente

  • Erstellung von Notfallplänen

  • Dokumentation von OHS-Schulungen

  • Ernennung von Mitarbeitervertretern


Zertifikatsbeispiel:

Arbeitgeber- und Arbeitgebervertreter-OHS-Schulung: Anwendungsgrundsätze und häufige Situationen

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz Nr. 6331 dürfen Arbeitgeber und deren Vertreter unter bestimmten Bedingungen Arbeitsschutz- und Sicherheitsdienste selbst durchführen.
Für die Ausübung dieser Befugnis ist jedoch erforderlich, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen vorliegen und die von autorisierten Einrichtungen angebotene Schulung für Arbeitgeber/Arbeitgebervertreter abgeschlossen wird.


1. Schulungspflicht und Umfang

  • Die Durchführung von OHS-Diensten ohne Schulung ist verboten. Bei Verstößen wird gemäß Artikel 26 des Gesetzes Nr. 6331 eine Geldstrafe verhängt.

  • Die Schulung gilt nur für Arbeitsplätze mit geringem Gefährdungsgrad und weniger als 50 Mitarbeitern.

  • Das Zertifikat ist unbefristet gültig, jedoch wird bei Änderungen der Gesetzgebung oder der Gefährdungsklasse eine Auffrischung empfohlen.

2. Befugnisse von Arbeitgebern und Vertretern

  • Arbeitgeber können OHS-Dienste für mehrere Arbeitsplätze innerhalb derselben Provinz übernehmen.

  • Arbeitgebervertreter sind nur für einen einzigen Arbeitsplatz befugt.

  • Der Vertreter muss im Auftrag des Arbeitgebers befugt sein und dies in den Sozialversicherungsunterlagen nachweisen.

3. Nach der Schulung: Registrierung im OHS-KATİP-System

  • Nach Abschluss der Schulung melden sich die Teilnehmer im OHS-KATİP-System an:

    • Arbeitgeber- oder Arbeitsplatzinformationen

    • Hochladen der Zertifikate

    • Durchführung der Verpflichtung

  • Nach Genehmigung durch das Ministerium ist der Dienst gültig. Ohne Durchführung der Verpflichtung ist der Dienst rechtlich ungültig und der Arbeitgeber wird sanktioniert.

4. Zertifikatsgültigkeit und Auffrischung

  • Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Zertifikatsgültigkeit.

  • Änderungen der Gefährdungsklasse, Überschreitung von 50 Mitarbeitern oder wesentliche Änderungen der Arbeitsstätte erfordern neue Zuweisungen von Sicherheitsfachkräften oder Betriebsärzten.

5. Ausbildungsinstitutionen und autorisierte Einrichtungen

  • Die Schulung kann nur von Universitäten, öffentlichen Einrichtungen oder Kammern durchgeführt werden, die ein Protokoll mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales unterzeichnet haben.

  • Beispiel: Die Universität Uludağ in Bursa ist eine autorisierte Institution mit aktuellem Curriculum und erfahrenen Trainern.

6. Arbeitgeberwechsel oder Vertreterbestellung

  • Endet die Tätigkeit eines Vertreters, muss der neue Vertreter die Schulung absolvieren und sich im OHS-KATİP-System registrieren, sonst ist der Dienst ungültig.

7. Zertifikatsübergang und Aktualisierung

  • Vor Inkrafttreten der Verordnung ausgestellte Zertifikate können bis zum 31. Dezember 2025 auf das aktuelle Format EK-3 aktualisiert werden.

8. Kompetenzen und Aufgabenbereich

  • Vom Arbeitgeber oder Vertreter durchgeführte Tätigkeiten:

    • OHS-Schulungen für Mitarbeiter

    • Administrative Aufgaben wie Dokumentation und Aufzeichnungen

  • Eintritts- und periodische Untersuchungen sowie Umweltmessungen dürfen nur von Betriebsärzten oder Sicherheitsfachkräften durchgeführt werden.

Schulungskoordinatorin:
Doz. Sevil ÇIRAKOĞLU KELLECİ

Kommentare

Teilen:
Arbeitsschutz- und Sicherheitsdienste für Arbeitgeber/Arbeitgebervertreter am Arbeitsplatz (Asynchrones Online-Training)
₺500,00
Bewerben

Durch die Nutzung unserer Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Für weitere Informationen können Sie Çerez Politikamız einsehen. OK