Wichtiger Hinweis
Nach dem Abschluss des Trainings haben Sie bis zur Eröffnung der neuen Registrierungsmeldungen, die vom Direktorat für Gutachter veröffentlicht werden, kein Recht auf Handlungen.
Schulungsinhalt
Die Grundausbildung umfasst wesentliche Konzepte, Institutionen und allgemeine Prinzipien des Zivilprozessrechts, der Vollstreckungs- und Insolvenzgesetze, des Handelsrechts, der Insolvenzverwaltung, des Krisenmanagements in Unternehmen, der allgemeinen Wirtschaft, der Grundbegriffe von Finanzen und Gebühren, der Grundbegriffe der Buchhaltung, der Analyse von Finanzberichten und Geschäftstätigkeiten, der Qualifikationen, Aufgaben, Befugnisse, Verantwortlichkeiten und rechtlichen sowie strafrechtlichen Haftung der Insolvenzverwalter, die Durchführung des Insolvenzabwicklungsprozesses sowie die Methoden und Techniken des Schreibens von Berichten, Protokollen und Dokumenten, die im Prozess erstellt werden, sowie anderer vom Direktorat als notwendig erachteter Themen.
Ausbildung für Insolvenzverwaltungsbeamte – Grundausbildung (ARTIKEL 15)
- Die Grundausbildung enthält die theoretischen und praktischen Kenntnisse, die für die Ausübung der Insolvenzverwaltung erforderlich sind.
- Die Grundausbildung besteht aus mindestens sechsunddreißig Unterrichtseinheiten; sie kann mit Zustimmung des Ministeriums verlängert werden.
- Die Grundausbildung wird von Professoren, außerordentlichen Professoren oder Doktoren in den Bereichen Zivilprozessrecht und Vollstreckungsinsolvenzrecht, Zivilrecht, Handelsrecht sowie Unternehmensführung, Wirtschaft, Finanzen und Buchhaltung durchgeführt.
- Die Ausbildung umfasst die allgemeinen Prinzipien des Zivilprozessrechts und der Vollstreckungsinsolvenzrecht, des Handelsrechts, der Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzgebung, Unternehmensführung, Wirtschaft, Finanzen, Buchhaltung, die Qualifikationen, Aufgaben, Befugnisse, Pflichten sowie rechtliche und strafrechtliche Haftung des Insolvenzverwalters und Methoden sowie Techniken für das Schreiben von Berichten.
- Die Teilnahme an der Grundausbildung ist obligatorisch; diejenigen, die weniger als 1/12 der Unterrichtseinheiten besuchen, werden aus dem Ausbildungsprogramm ausgeschlossen.
- Der Inhalt der Grundausbildung, die Methode und die Verfahren sowie die Grundsätze können vom Ministerium entsprechend den Bedürfnissen aktualisiert werden.
Befreiungen von der Ausbildung (ARTIKEL 18)
- Professoren, außerordentliche Professoren oder Doktoren im Bereich Zivilprozessrecht und Vollstreckungsinsolvenzrecht, Zivilrecht, Handelsrecht, Unternehmensführung, Wirtschaft, Finanzen und Buchhaltung sind von der Insolvenzverwaltungsbeamtenausbildung befreit.
Wichtige Informationen
- Die Teilnahme an den Schulungen ist obligatorisch. Teilnehmer, die mehr als 1/12 Fehlzeiten haben, können die Schulung nicht fortsetzen.
- Nach Abschluss der Schulung werden die Zertifikate ausgestellt und nach internen Kontrollen innerhalb der Institution per PTT-Kurier an die bei der Registrierung angegebene Adresse versendet.
- Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, seine Adress- und Kontaktdaten aktuell zu halten.
- Für Fragen und Anfragen: usem@uludag.edu.tr (die E-Mail wird während des gesamten Ausbildungsprozesses überwacht).
- Die Bewerbung und Zahlung für die Schulung erfolgen online.
- Es sind keine Ratenzahlungen für Teilnehmer mit Bankkreditkartenzahlungen verfügbar.
- Für Firmenrechnungszahlungen: Sie können unser Lösungsteam unter der Nummer 0850 840 8543 kontaktieren.
Hinweis: Im Falle einer Stornierung oder Unfähigkeit, mit einem gültigen Grund an der Schulung teilzunehmen, kann der Rückerstattungsprozess aufgrund interner Kommunikation gemäß den Vorschriften des Revolvierenden Fonds etwa 1 Monat dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies vor der endgültigen Registrierung.