Grundausbildung für Insolvenzverwalter

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 Letzte Aktualisierung 03/2026
 Türkçe
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Wichtiger Hinweis

Nach dem Abschluss des Trainings haben Sie bis zur Eröffnung der neuen Registrierungsmeldungen, die vom Direktorat für Gutachter veröffentlicht werden, kein Recht auf Handlungen.

Schulungsinformationen

  • Schulungsmethode: Präsenzunterricht
  • Schulungsdauer: 36 Unterrichtseinheiten (18 Stunden Recht, 18 Stunden Buchhaltung, Finanzen und Unternehmensführung)
  • Schulungskapazität: 30 Teilnehmer pro Gruppe
  • Schulungsort: Bursa Uludağ Universität Görükle Campus
  • Schulungsprozess: Eine WhatsApp-Gruppe wird kurz vor der Schulung erstellt, und alle Benachrichtigungen erfolgen darüber.

Relevante Gesetzgebung und Ankündigungen

  • Für die Bekanntmachung zu den Bewerbungsverfahren und -grundsätzen für Insolvenzverwaltungsbeamte, hier klicken.
  • Um auf die Insolvenzverwaltungsbeamtenverordnung zuzugreifen, hier klicken.
  • Für die Zugriff auf die Grund- und Auffrischungsschulungsgrundsätze der Insolvenzverwaltungsbeamten, hier klicken.

Schulungsinhalt

Die Grundausbildung umfasst wesentliche Konzepte, Institutionen und allgemeine Prinzipien des Zivilprozessrechts, der Vollstreckungs- und Insolvenzgesetze, des Handelsrechts, der Insolvenzverwaltung, des Krisenmanagements in Unternehmen, der allgemeinen Wirtschaft, der Grundbegriffe von Finanzen und Gebühren, der Grundbegriffe der Buchhaltung, der Analyse von Finanzberichten und Geschäftstätigkeiten, der Qualifikationen, Aufgaben, Befugnisse, Verantwortlichkeiten und rechtlichen sowie strafrechtlichen Haftung der Insolvenzverwalter, die Durchführung des Insolvenzabwicklungsprozesses sowie die Methoden und Techniken des Schreibens von Berichten, Protokollen und Dokumenten, die im Prozess erstellt werden, sowie anderer vom Direktorat als notwendig erachteter Themen.

Ausbildung für Insolvenzverwaltungsbeamte – Grundausbildung (ARTIKEL 15)
  • Die Grundausbildung enthält die theoretischen und praktischen Kenntnisse, die für die Ausübung der Insolvenzverwaltung erforderlich sind.
  • Die Grundausbildung besteht aus mindestens sechsunddreißig Unterrichtseinheiten; sie kann mit Zustimmung des Ministeriums verlängert werden.
  • Die Grundausbildung wird von Professoren, außerordentlichen Professoren oder Doktoren in den Bereichen Zivilprozessrecht und Vollstreckungsinsolvenzrecht, Zivilrecht, Handelsrecht sowie Unternehmensführung, Wirtschaft, Finanzen und Buchhaltung durchgeführt.
  • Die Ausbildung umfasst die allgemeinen Prinzipien des Zivilprozessrechts und der Vollstreckungsinsolvenzrecht, des Handelsrechts, der Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzgebung, Unternehmensführung, Wirtschaft, Finanzen, Buchhaltung, die Qualifikationen, Aufgaben, Befugnisse, Pflichten sowie rechtliche und strafrechtliche Haftung des Insolvenzverwalters und Methoden sowie Techniken für das Schreiben von Berichten.
  • Die Teilnahme an der Grundausbildung ist obligatorisch; diejenigen, die weniger als 1/12 der Unterrichtseinheiten besuchen, werden aus dem Ausbildungsprogramm ausgeschlossen.
  • Der Inhalt der Grundausbildung, die Methode und die Verfahren sowie die Grundsätze können vom Ministerium entsprechend den Bedürfnissen aktualisiert werden.
Befreiungen von der Ausbildung (ARTIKEL 18)
  • Professoren, außerordentliche Professoren oder Doktoren im Bereich Zivilprozessrecht und Vollstreckungsinsolvenzrecht, Zivilrecht, Handelsrecht, Unternehmensführung, Wirtschaft, Finanzen und Buchhaltung sind von der Insolvenzverwaltungsbeamtenausbildung befreit.

Wer kann die Ausbildung machen?

Die Grundausbildung für Insolvenzverwaltungsbeamte wird von Personen mit mindestens fünf Jahren beruflicher Erfahrung im relevanten Bereich gemacht.

Wichtige Informationen

  • Die Teilnahme an den Schulungen ist obligatorisch. Teilnehmer, die mehr als 1/12 Fehlzeiten haben, können die Schulung nicht fortsetzen.
  • Nach Abschluss der Schulung werden die Zertifikate ausgestellt und nach internen Kontrollen innerhalb der Institution per PTT-Kurier an die bei der Registrierung angegebene Adresse versendet.
  • Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, seine Adress- und Kontaktdaten aktuell zu halten.
  • Für Fragen und Anfragen: usem@uludag.edu.tr (die E-Mail wird während des gesamten Ausbildungsprozesses überwacht).
  • Die Bewerbung und Zahlung für die Schulung erfolgen online.
  • Es sind keine Ratenzahlungen für Teilnehmer mit Bankkreditkartenzahlungen verfügbar.
  • Für Firmenrechnungszahlungen: Sie können unser Lösungsteam unter der Nummer 0850 840 8543 kontaktieren.

Hinweis: Im Falle einer Stornierung oder Unfähigkeit, mit einem gültigen Grund an der Schulung teilzunehmen, kann der Rückerstattungsprozess aufgrund interner Kommunikation gemäß den Vorschriften des Revolvierenden Fonds etwa 1 Monat dauern. Bitte berücksichtigen Sie dies vor der endgültigen Registrierung.

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Grundausbildung für Insolvenzverwalter
₺6.000,00
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Gruppenname: Bursa 14. Grup (4-5-6-7 Haziran 10:00-20:00)

Aktuelle Kontingent : 25

03 Haziran 2026 12:00

Letzter Bewerbungstermin

04 Haziran 2026

Beginn der Prüfung

07 Haziran 2026

Ende der Ausbildung

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